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#Vermieter

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Klar ist: Es darf keine Pauschale Ablehnung sein, sondern der #Vermieter muss im Einzelfall nachvollziehbar darlegen warum das Anbringen eines Steckersolargerätes ein unzumutbares Risiko darstellt.

Hier lediglich Textbausteine zu verwenden wie etwa #Vonovia geht nicht.

#Fluchtweg ist kein Hindernis: Es muss lediglich ausreichend Platz zum Anleitern durch die #Feuerwehr (Drehleiter oder Steckleiter) freigehalten werden.

Etwa 1,2 dürfte ausreichen. Anleiten geht fast immer bei senkrecht hängendem Panel.

balkon.solar/news/2024/01/18/b

Statik? Auch das ist beim nach DIN errichteten Balkon kein Einwand. balkon.solar/news/2025/03/14/b

Es braucht auch nicht extra ein Statikgutachten um das nachzuweisen.

Auch vom Mieter einzufordern, dass er nachweist sich beim Marktstammdatenregister anzumelden, dürfte ohne Rechtsgrundlage sein.

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ein etwas komplizierterer Fall ist das Mehrfamilienhaus in dem jede Wohnung einem anderen Vermieter gehört.

Hie müsste der #Mieter bei seinem #Vermieter beantragen, der dann einen WEG Beschluss erwirkt.

Wir haben das in unserem Musterschreiben erwähnt.

Da wir immer Fragen bekommen, hier ein Thread 🧵 zum #RechtaufSolar nicht nur am Balkon.

Seit Oktober 24 gibt es im BGB: #Mietrecht (§554 gesetze-im-internet.de/bgb/__5) und Wohnungseigentumsgesetz (§ 20 gesetze-im-internet.de/woeigg/) verankert das rechtaufsolar.de.

Damit verbessert sich Lage der #Mieter die #Steckersolar wollen (und nicht nur am #Balkon, auch im Mietgarten, auf einem Dach in der Nähe der Wohnung, wahrscheinlich wäre sogar Anbringen an der Fassade durchsetzbar) erheblich.

Nun muss der #Vermieter nachweisen, dass #Balkonsolar unzumutbar wäre.

Wohnungsmarkt: Lohnt sich vermieten noch?

Sie schlagen Profit aus der Wohnungsknappheit - das wird Vermietern oft vorgeworfen. Dabei sind die Kalkulationen vieler Vermieter knapp, manchmal machen sie sogar Verluste, obwohl die Miete zu hoch erscheint. Von A. Ellmann und L.-M. Hiltscher.

➡️ tagesschau.de/wirtschaft/verbr

tagesschau.de · Wohnungsmarkt: Lohnt sich vermieten noch?By Lilli-Marie Hiltscher

Da wir wieder Zuschriften haben: Eine #Vermieter ist keine Energieaufsichtsbehörde. Er kann sich vielmehr auf Aussagen der Aufsichtsbehörde verlassen und ist aber auch an diese gebunden!

Die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde des Energierechts sagt: „Bei Balkon #Solarmodulen reicht nach @BNetzA Einschätzung ein einfacher #Stecker, wenn zertifizierte #Wechselrichter vorhanden sind.“

Daher schon heute darf man sein #Steckersolargerät mit einem normalen Schukostecker anschliessen. Wer eine Wielandtdose fordert will #BalkonSolar verhindern!

Details dazu auf: balkon.solar/news/2024/07/11/f und balkon.solar/news/2025/03/01/s

Wir haben auch unser Musterschreiben entsprechend ergänzt: balkon.solar/news/2024/05/30/m

Ich möchte ein #Fenstersolar -Kraftwerk von fensterkraftwerk.de/ an meinen beiden Schlafzimmerfenstern anbringen. Das könnte ca. 360W liefern und meinen Zähler rückwärts laufen lassen =)

In #Sachsen gibt es 300€ Förderung für private #Solarkraftwerke ab 300Watt. Da die Kosten des Kaufs für oben erwähnte Zusammenstellung bei ungefähr 540€ liegen - minus 300€ Förderung durch die #SAB - zahl ich noch 250€ für ein #Steckersolar -Kraftwerk mit 360W.

Ist das attraktiv? Muss ja auch noch Genehmigung vom #Vermieter einholen (das ist für die Förderung nötig) und die #Haftpflichtversicherung anschreiben. Und den Antrag stellen.

www.fensterkraftwerk.deFensterkraftwerk - Fenster Solar und Balkonkraftwerk ErweiternFenstkraftwerk, sammel Energie von deiner Fensterbank, nutze es zum Balkonkraftwerk erweitern. Fenster Solar, dein persönlicher Beitrag zur Energiewende.