@SheDrivesMobility die Leiterin der LEA-Abteilung schreibt, man könne der Anweisung »aus Rechtsgründen« nicht nachkommen. Die Innenverwaltung teilt diese Rechtsauffassung nicht. Auf eine strafrechtliche Verurteilung komme es nicht an, antwortet die Innenverwaltung und weist das LEA an, das Verfahren fortzusetzen.“ - Steht zu befürchten, das die #Innenverwaltung die Betroffenen ohne Anhörung und rechtskräftigem Urteil in einer Nacht- und Nebelaktion abschiebt, wie #MajaT.